OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.12.2009
6 UF 38/09
Normen:
BGB § 1570; BGB § 1573 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 654
FuR 2010, 235
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 09.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 373/06

Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten Wohneigentums bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Berücksichtigung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten bei Berechnung des Wohnwerts des von einem Ehegatten genutzten Familienheims; Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 6 UF 38/09

DRsp Nr. 2010/5275

Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten Wohneigentums bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Berücksichtigung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten bei Berechnung des Wohnwerts des von einem Ehegatten genutzten Familienheims; Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten

1. Ab Zustellung des Scheidungsantrags ist der Tilgungsanteil für ein zur Finanzierung vermieteten Wohnungseigentums aufgenommenes Ehe prägendes Darlehen bei der Bedarfsermittlung regelmäßig nicht mehr zu berücksichtigen (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 963). 2. Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind regelmäßig nicht von einem Wohnwert beziehungsweise Mieteinnahmen abzusetzen, da sie inzwischen typischerweise auf den Mieter umgelegt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2009, 1300).