SchlHOLG - Beschluss vom 19.12.2007
12 UF 148/07
Normen:
BGB § 1684 Abs. 4 ; ZPO § 517 ; ZPO § 621e Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1968
NJW-RR 2008, 962
OLGReport-Schleswig 2008, 400
Vorinstanzen:
AG Lübeck - 123 F 214/04 - 28.03.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Beschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils bei Entführungsbefürchtungen

SchlHOLG, Beschluss vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 12 UF 148/07

DRsp Nr. 2008/10814

Beschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils bei Entführungsbefürchtungen

»1. Hat das Familiengericht durch gesonderten Beschluss das erweiterte Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt, über das es durch Verbundurteil vom selben Tag in der Folgesache Umgangsrecht entschieden hat, so kann der betroffene Elternteil den gesonderten Beschluss unter Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung nach den für die Anfechtung des Verbundurteils und der darin entschiedenen Folgesachen geltenden Vorschriften anfechten. 2. § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB ermöglicht als Maßnahme zur Vermeidung des völligen Ausschlusses des Umganges auch eine Beschränkung des Umganges auf das Inland. Die Umgangsbefugnis kann aber nur eingeschränkt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Elternteil die Kinder - nach Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil - ins Ausland entführen will. Bloße Ängste des anderen Elternteils ohne konkrete Anhaltspunkte reichen insoweit nicht aus.«

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 4 ; ZPO § 517 ; ZPO § 621e Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Es wird zunächst Bezug genommen auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom heutigen Tage im Parallelverfahren Sorgerecht (12 UF 73/07).