Die am 15. September 1989 geschlossene Ehe der Parteien ist seit dem 10. März 1994 rechtskräftig geschieden.
Mit Schreiben vom 7. Oktober 1992 begehrte die Beklagte von dem Kläger Trennungsunterhalt. Die daraufhin erhobene Klage des Klägers, mit der er unter anderem Feststellung begehrte, der Beklagten keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen, wurde durch rechtskräftiges Urteil vom 16. Juni 1993 als unzulässig abgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|