Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 24.09.2019 bezüglich der Festsetzung des Verfahrenswertes wird zurückgewiesen.
I.
Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Festsetzung eines höheren Verfahrenswertes.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern des am [...] 2015 geborenen Kindes X.
Mit am gleichen Tage beim Amtsgericht - Familiengericht - Bremen eingegangenen Schriftsatz vom 30.08.2019 hat der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, durch die der Umgang des Antragstellers mit seinem Sohn entsprechend einer im Einzelnen dargestellten Regelung beschossen werden sollte.
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