OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.12.2007
II-8 UF 215/07
Normen:
VAHRG § 3b Abs. 1 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; FGG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1194
FuR 2008, 245
OLGReport-Düsseldorf 2008, 521
Vorinstanzen:
AG Rheinberg, vom 10.08.2007

Beschwerde gegen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen behaupteter unrichtiger Bewertung einer privaten betrieblichen Altersversorgung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2007 - Aktenzeichen II-8 UF 215/07

DRsp Nr. 2008/2029

Beschwerde gegen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen behaupteter unrichtiger Bewertung einer privaten betrieblichen Altersversorgung

»Eine (befristete) Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann nicht auf Einwände gegen die Bewertung einer privaten betrieblichen Altersversorgung gestützt werden, wenn auch bei richtiger Bewertung des Anrechts der Ausgleich durch erweitertes Splitting in vollem Umfang (2 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) durchzuführen wäre und die fehlerhafte Bewertung deshalb nur Einfluss auf die Höhe des Restbetrages, der dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, hat.«

Normenkette:

VAHRG § 3b Abs. 1 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; FGG § 20 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben am 24.1.1975 die Ehe miteinander geschlossen und wurden auf den am 26.1.2007 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers durch das am 10.8.2007 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts Rheinberg geschieden.