Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27. Mai 2010 wird auf Kosten der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Verfahrenswert:2.500 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Bewertung einer Soldatenversorgung im Versorgungsausgleich.
Das Familiengericht hat die am 27. Dezember 1985 geschlossene Ehe der Parteien auf den am 17. September 2009 zugestellten Scheidungsantrag insoweit rechtskräftig geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
Der Ehemann erwarb während der Ehezeit (1. Dezember 1985 bis 31. August 2009; § 3 Abs. 1 VersAusglG) als Soldat zuletzt im Rang eines Berufsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 9 Versorgungsanrechte bei der Beteiligten zu 2. Die Ehefrau erwarb Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|