OLG Zweibrücken - Beschluß vom 16.09.1997 (5 WF 115/96) - DRsp Nr. 1998/16804
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16.09.1997 - Aktenzeichen 5 WF 115/96
DRsp Nr. 1998/16804
»Bezeichnet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der ein schriftliches Gutachten vorgelegt hat, ein zum Zwecke der Kritik angekündigtes Privatgutachten unbesehen als Gefälligkeitsgutachten, kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.«