Bindungswirkung einer Verweisung in einer Familiensache
BGH, Beschluß vom 06.05.1998 - Aktenzeichen XII ARZ 9/98
DRsp Nr. 1998/8783
Bindungswirkung einer Verweisung in einer Familiensache
In einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für ein eheliches Kind ist eine Verweisung an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind nunmehr seinen Aufenthalt bei dem Vater hat, jedenfalls nicht willkürlich und daher bindend.