OLG Koblenz vom 13.12.1985
15 WF 1432/85
Normen:
ZPO § 121 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp IV(409)229d-e
FamRZ 1986, 375

OLG Koblenz - 13.12.1985 (15 WF 1432/85) - DRsp Nr. 1992/9460

OLG Koblenz, vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 15 WF 1432/85

DRsp Nr. 1992/9460

d-e. Rechtsmißbrauch als Grenze des Rechts einer Partei auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, (e) so im Falle vorangegangener grundloser Entziehung des Mandats für zwei nacheinander beigeordnete Anwälte.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs.1;

»... Gemäß § 121 Abs. 1 ZPO hat eine Partei, der PKH [Prozeßkostenhilfe] bewilligt ist, im Anwaltsprozeß Anspruch auf Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts ihrer Wahl. Dieser Anspruch besteht auch dann fort, wenn der zunächst beigeordnete Anwalt ohne Verschulden der Partei weggefallen ist oder diese ihm das Mandat aus triftigem Grund aufgekündigt hat [folgen Rechtspr.-u. Lit.-Hinw.].