OLG Nürnberg, vom 23.07.1984 - Aktenzeichen 10 WF 957/84
DRsp Nr. 1992/9985
d. Nachträgliche Abänderung (Aufhebung) von Prozeßkostenhilfeentscheidungen noch nach Verfahrensabschluß durch das Gericht(d) wegen nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bedürftigen;