BGH - Urteil vom 18.01.2012
XII ZR 178/09
Normen:
BGB § 1573; BGB § 1574; BGB § 1577; BGB § 1578; BGB § 1578 b; BGB § 1579; SGB IV § 20 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRB 2012, 102
FamRB 2012, 103
FamRZ 2012, 517
FuR 2012, 257
MDR 2012, 348
NJW 2012, 1144
NZM 2012, 476
Vorinstanzen:
AG Villingen, vom 07.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 413/05
OLG Karlsruhe, vom 30.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UF 5/08

Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten i.R. des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit bzgl. dessen realer Chance auf einen sog. Mini-Job und auch sog. Midi-Job

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - Aktenzeichen XII ZR 178/09

DRsp Nr. 2012/3904

Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten i.R. des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit bzgl. dessen realer Chance auf einen sog. Mini-Job und auch sog. Midi-Job

a) Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20 Abs. 2 SGB IV (sog. Midi-Job) zutrifft.b) Bewohnt der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung weiterhin das eheliche Einfamilienhaus, geht dies im Rahmen der konkreten Bedarfsermittlung regelmäßig über seinen Wohnbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen hinaus. Dieser wird bereits durch eine dem ehelichen Standard entsprechende Wohnung für eine Person gedeckt.c) Zum Verhältnis von Vermögensverwertung nach § 1577 Abs. 1 BGB und Herabsetzung/Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB.

Tenor

Auf die Revision des Antragsgegners wird das Urteil des 5. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Oktober 2009 aufgehoben, soweit der Antragsgegner zum nachehelichen Unterhalt verurteilt worden ist.