KG - Beschluß vom 01.06.1973
1 AR 12/73
Normen:
FGG § 36 ;
Fundstellen:
Rpfleger 1974, 16

KG - Beschluß vom 01.06.1973 (1 AR 12/73) - DRsp Nr. 1996/16559

KG, Beschluß vom 01.06.1973 - Aktenzeichen 1 AR 12/73

DRsp Nr. 1996/16559

Das Vormundschaftsgericht, das erst nachträglich erkennt, daß im Zeitpunkt des Eintritts der Amtsvormundschaft (-pflegschaft) bereits eine Vormundschaft über einen Halbbruder des Mündels bei einem anderen Vormundschaftsgericht anhängig war, muß die Sache auch dann an dieses Gericht abgeben, wenn die Vormundschaft über den Halbbruder inzwischen wegen Eintritts der Volljährigkeit geendigt hat. (§§ 5, 36 Absatz 1 Satz 10 u. 2)

Normenkette:

FGG § 36 ;
Fundstellen
Rpfleger 1974, 16