Vgl. zur Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seine Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit zu erledigen BGH - IVb ZR 39/83 - vom 23.05.1984, BGH - IVb ZR 23/ 86 - vom 11.02.1987, sowie OLG Zweibrücken - 6 UF 12/84 - vom 27.09.1984
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