OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.12.1997 (5 SA 15/97) - DRsp Nr. 1998/16801
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 5 SA 15/97
DRsp Nr. 1998/16801
»Die erst beabsichtigte intensive Geschäftsbeziehung zwischen dem zuständigen Richter und einer Prozeßpartei ist kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit; gegebenenfalls ist der zuständige Richter dienstrechtlich gehalten, eine derartige Beziehung zu unterlassen, wenn dies seine Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte.«