LG Koblenz - Beschluß vom 13.12.1996
2 T 797/96
Normen:
BGB § 1836 ; ZSEG § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 949

LG Koblenz - Beschluß vom 13.12.1996 (2 T 797/96) - DRsp Nr. 1998/165

LG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1996 - Aktenzeichen 2 T 797/96

DRsp Nr. 1998/165

»Die Unterbringung der betreuten Person in einem Seniorenheim mit Vollzeitpflege erleichtert regelmäßig die Arbeit des Betreuers. Beschränkt sich dessen Tätigkeit auf Kontrollbesuche und andere leichte Verrichtungen, ist grundsätzlich von einem unterdurchschnittlich schwierigen und einen Stundensatz von 50 DM rechtfertigenden Fall auszugehen, auch wenn ein beruflich qualifizierter Vereins- oder Berufsbetreuer eingesetzt worden ist.«

Normenkette:

BGB § 1836 ; ZSEG § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 949