OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 31.10.1997 (20 W 316/97) - DRsp Nr. 1999/4734
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 31.10.1997 - Aktenzeichen 20 W 316/97
DRsp Nr. 1999/4734
Die vorläufige Unterbringungsmaßnahme nach dem hessischen Landesgesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift - oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG) setzt auch nach dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes nicht zwingend einen Unterbringungsantrag der zuständigen Verwaltungsbehörde voraus.