Dienste, die die Frau dem Mann in seinem Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetriebe leistet, lassen nicht auf das Weiterbestehen einer den Ehegatten noch gemeinsamen Häuslichkeit schließen. Dasselbe gilt für solche Dienste, die nicht dem Manne, sondern ausschließlich den Kindern zugute kommen, wie z.B. das Waschen ihrer Wäsche.