Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 25.02.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 22.01.2016, Az.
Zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ..., wird im Wege der internen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 2,2389 Entgeltpunkten, bezogen auf den 30.06.2006, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund , Nr. ..., übertragen.
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