Ehegattenunterhalt durch Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeugs
Ehegatten können die Unterhaltsleistung des Ehemannes auch in der Weise regeln, daß dieser u.a. verpflichtet ist, seiner Frau ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Normenkette:
BGB § 1585c; Fundstellen
FamRZ 1965, 125
LSK-FamR/Hülsmann, § 1585c BGB LS 7