Autor: Kottke |
Die Mandantin berichtet Ihnen, dass ihr Ehemann, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder hat, vor zwei Wochen verstorben ist. Ein Testament hat ihr Ehemann nicht hinterlassen. Auch ein Ehe- bzw. Erbvertrag wurde nicht geschlossen. Die Mandantin möchte wissen, in welchem Umfang sie ihren Mann beerbt hat. Ferner will sie über die unterhaltsrechtlichen Konsequenzen informiert werden. Sie selbst war bislang nicht erwerbstätig.
Sie benötigen folgende Informationen:
Liegt ein Ehevertrag vor? |
In welchem Güterstand lebten die Eheleute? |
Liegt ein Erbvertrag vor? |
Gibt es Einzeltestamente der Eheleute oder ein gemeinschaftliches Testament? |
Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen oder Kinder gemeinsam angenommen worden? |
Gibt es weitere Abkömmlinge (Enkel, Urenkel)? |
Welche weiteren Verwandten leben noch (Stammbaum)? |
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