BGH - Beschluß vom 19.08.1998
XII ZB 121/96
Fundstellen:
BGHR BGB § 1587 Beitragserstattung 3

Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge erworbener Versorgungsanwartschaften

BGH, Beschluß vom 19.08.1998 - Aktenzeichen XII ZB 121/96

DRsp Nr. 1998/18490

Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge erworbener Versorgungsanwartschaften

Versorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit durch Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer sog. Heiratserstattung erworben werden, sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.

Gründe:

I. Die Parteien schlossen am 29. November 1962 die Ehe, aus der zwei inzwischen erwachsene Kinder hervorgingen. Am 26. November 1992 wurde der Ehefrau (Antragsgegnerin) der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) zugestellt.