OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.12.2020
6 UF 92/20
Normen:
Keine Norm verfügbar;

Einigung über nachehelichen Unterhalt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2020 - Aktenzeichen 6 UF 92/20

DRsp Nr. 2021/2456

Einigung über nachehelichen Unterhalt

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 13.11.2020 wird auf den Antrag der Antragstellerin vom 19.11.2020 in den Gründen unter Ziffer I. Satz 2 dahingehend berichtigt, dass sich die Beteiligten hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts dahingehend verständigt haben, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, an die Antragstellerin Elementarunterhalt i.H.v. 1.600 € (statt 1320 €), Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 500 € sowie deren Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.

Normenkette:

Keine Norm verfügbar;

Gründe