Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 6. Juni 2018 aufgehoben.
Die zu den Geschäftszeichen
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 6.534 €
I.
Der Beteiligte zu 2 wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse.
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