OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.12.2018
20 UF 182/17
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 2009
Vorinstanzen:
AG Bruchsal, vom 19.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 28/16

Einschränkung des Umgangsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.12.2018 - Aktenzeichen 20 UF 182/17

DRsp Nr. 2019/10100

Einschränkung des Umgangsrechts

1. Lässt sich eine konkrete Gefährdung des Kindes durch unbegleitete Umgangskontakte aus in der Person des Vaters liegenden Gründen (hier: Vorliegen einer pädophilen Haupt- oder Nebenströmung) nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, ist die von der Mutter begehrte Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters durch die Anordnung lediglich begleiteter Umgangskontakte nicht begründet.2. Zur Frage, ob die Annahme einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 1684 Abs. 1 Satz 1 BGB mit der Folge einer Einschränkung des Umgangs gerechtfertigt ist, wenn aufgrund einer Missbrauchsüberzeugung der Kindesmutter bei der Durchführung unbegleiteter Umgangskontakte Schwierigkeiten bis hin zu einem vollständigen Abbruch des Umgangs zu erwarten sind (im konkreten Fall verneint).

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Mutter werden Ziffer I. 1. - 5. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 19.10.2017, 4 F 28/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Umgang des Vaters J. T. mit dem Kind A. T., geboren am 22.09.2011, wird wie folgt geregelt:

1.

Der Vater hat das Recht und die Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit A. jeweils alle 14 Tage am Freitag in den geraden Kalenderwochen, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, beginnend mit Freitag, 25.01.2019.

2. a) b) c) d) e) f) 3. II. III. IV.