1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.12.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 16.12.2020 (Aktz.
2. Der Beschwerdewert beträgt 36.250 €.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Antrag des Antragsgegners vom 16.04.2021 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten haben am ...2016 die Ehe geschlossen. Unstreitig ist der Antragsgegner am 01.04.2020 aus der vormals ehelichen Wohnung ausgezogen.
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