BGH, Beschluß vom 11.07.1984 - Aktenzeichen IVb Zb 73/83
DRsp Nr. 1996/14137
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
»Ein teilweise Erziehungsversagen des sorgeberechtigten Elternteils (hier: Weitergabe der haßerfüllten Haltung gegenüber dem geschiedenen Partner auf die Kinder) führt nicht notwendig zum Entzug des Sorgerechts. «
So auch BayObLG MDR 1982, 764, nach dem der persönliche Eindruck des entscheidenden Richters als Kernstück des Ermittelungsgrundsatzes zu wichtigen Verfahrensgrundsätzen gehört.