Erstattung von durch Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundes entstandenen Kosten des Antragsgegners
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2001 - Aktenzeichen 10 WF 27/01
DRsp Nr. 2004/9038
Erstattung von durch Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundes entstandenen Kosten des Antragsgegners
»Die durch die isolierte Geltendmachung einer Folgesache im Sinne des § 623 Abs. 1 S. 1 ZPO außerhalb des Verbundes entstandenen Mehrkosten sind nicht notwendig im Sinne des § 91ZPO und mithin von dem Prozeßgegner nicht zu erstatten, wenn keine sachlichen Gründe ein isoliertes Verfahren rechtfertigen.«