OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.12.2001
10 WF 27/01
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 623 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 938

Erstattung von durch Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundes entstandenen Kosten des Antragsgegners

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2001 - Aktenzeichen 10 WF 27/01

DRsp Nr. 2004/9038

Erstattung von durch Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundes entstandenen Kosten des Antragsgegners

»Die durch die isolierte Geltendmachung einer Folgesache im Sinne des § 623 Abs. 1 S. 1 ZPO außerhalb des Verbundes entstandenen Mehrkosten sind nicht notwendig im Sinne des § 91 ZPO und mithin von dem Prozeßgegner nicht zu erstatten, wenn keine sachlichen Gründe ein isoliertes Verfahren rechtfertigen.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 623 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 938