Erziehungsgeld kein lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS. von § 113 Abs. 2 S. 3 AFG
BSG, Beschluß vom 03.12.1998 - Aktenzeichen B 7 AL 6/98 S
DRsp Nr. 2000/7945
Erziehungsgeld kein lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS. von § 113 Abs. 2 S. 3 AFG
1. Der 7. Senat stimmt dem 11. Senat darin zu, daß Erziehungsgeld auch dann nicht als lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS. von § 113 Abs. 2 S. 3 AFG anzusehen ist, wenn während seines Bezuges ein zuvor erzielter Arbeitslohn tatsächlich ausfällt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]