OLG Dresden - Beschluss vom 12.09.2018
22 WF 758/18
Normen:
BGB § 1643; BGB § 1821 Abs. 1; BGB § 1822 Nr. 4 -5; BGB § 1828;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 535

Familiengerichtliche Genehmigung des Abschlusses eines Vertrages mit dem Inhalt der Nutzung eines Waldes als Begräbniswald

OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2018 - Aktenzeichen 22 WF 758/18

DRsp Nr. 2018/18368

Familiengerichtliche Genehmigung des Abschlusses eines Vertrages mit dem Inhalt der Nutzung eines Waldes als Begräbniswald

1. Das Amtsgericht hat bei Prüfung der Erteilung der Genehmigung von Rechtsgeschäften eines minderjährigen Kindes unter Berücksichtigung dessen Dispositionsbefugnis alle Vor- und Nachteile und Risiken abzuwägen. Ist der Vertrag bzw. das avisierte Rechtsgeschäft für das Kind vorteilhaft, zweckmäßig und nützlich und entspricht es einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung, so ist die Genehmigung zu erteilen. 2. Die hinter einem Rechtsgeschäft stehende unternehmerische Idee ist stimmig, wenn lediglich 1% eines im Eigentum des Kindes stehenden Waldes als sogenannter Friedwald genutzt werden soll und erhebliche Gewinnerwartung bei geringem unternehmerischen Risiko bestehen. Dabei sind insbesondere Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten für den Wald und das sonstige Friedhofsgelände kein Hinderungsgrund für die Genehmigung, wenn das Kind bereits Eigentümer des Waldes und aus dieser Eigentümerstellung heraus ohnehin sicherungspflichtig ist.

I. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - x vom 13.07.2018 aufgehoben.

Die Erklärungen der Eltern betreffend