I. Streitig ist die Familienversicherung der Ehefrau des Klägers.
Der Kläger und seine Ehefrau (Beigeladene zu 1) sind Vietnamesen. Der Kläger reiste im Juni 1991, die damals noch nicht mit ihm verheiratete Beigeladene zu 1) im September 1992 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Aufenthalt war beiden zunächst zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet (§
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