Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats als Senat für Familiensachen des Kammergerichts in Berlin vom 26. Juni 2020 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert: 1.000 €
I.
Auf den am 19. Mai 2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9. Juli 1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden.
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