I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die 1984 geborene Klägerin den Beklagten, ihren Vater, auf Zahlung eines Geldbetrags in Anspruch, den der Beklagte in einer auf den Namen der Klägerin lautenden Festgeldanlage bei der D. anlegte.
Der Beklagte hat aus erster Ehe zwei Kinder, die 1972 und 1974 geboren sind. Die Ehe der Eltern der Klägerin ist seit dem Jahr 2005 rechtskräftig geschieden.
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