1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.02.2009 - Az:
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.341,55 EUR festgesetzt.
I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Rückzahlung von Versicherungsleistungen.
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