Auf die Rechtsmittel der Betreuten werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 1. Dezember 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 25. November 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung der Betreuten an das Amtsgericht Potsdam - Betreuungsgericht - zurückverwiesen.
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