Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus einer anläßlich der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung
BGH, vom 04.10.1978 - Aktenzeichen IVb ZB 84/78
DRsp Nr. 1994/5285
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus einer anläßlich der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung
Haben die Ehegatten vereinbart, daß der der Deckung des Lebensbedarfs für die Zeit nach der Scheidung dienende Anspruch vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch völlig gelöst und ausschließlich auf eine eigenständige vertragliche Grundlage gestellt wird, hat eine so geartete Vereinbarung zur Folge, daß der Unterhaltsanspruch die Rechtsnatur eines gesetzlichen Anspruchs ablegt und zu einem rein vertraglichen Anspruch wird. Dies führt dazu, daß die besonderen Zuständigkeitsvorschriften für gesetzliche Unterhaltsansprüche nicht mehr angewendet werden können.