FamGKG
Stand: 10.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl. I S. 3424

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Inhaltsverzeichnis

FamGKG ( Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen )

FNA : 361-5

Fassung vom 17.12.2008

Inkrafttreten der Fassung: 01.09.2009

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3424)

Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Kostenfreiheit § 3 Höhe der Kosten § 4 Umgangspflegschaft § 5 Lebenspartnerschaftssachen § 6 Verweisung, Abgabe, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache § 7 Verjährung, Verzinsung § 8 Elektronische Akte, elektronisches Dokument § 8 a Rechtsbehelfsbelehrung Abschnitt 2 Fälligkeit § 9 Fälligkeit der Gebühren in Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen § 10 Fälligkeit bei Vormundschaften und Dauerpflegschaften § 11 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung § 12 Grundsatz § 13 Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz § 14 Abhängigmachung in bestimmten Verfahren § 15 Ausnahmen von der Abhängigmachung § 16 Auslagen § 17 Fortdauer der Vorschusspflicht Abschnitt 4 Kostenansatz