4.8 Formelle Grundlagen

Autor: Diehl

Freiwillige Unterhaltszahlungen

Freiwillige Unterhaltszahlungen des mit der Mutter nicht verheirateten Vaters des Kindes hindern die unterhaltsberechtigte Mutter nicht, Antrag auf Titulierung für die Zukunft einzureichen. Der Unterhaltsberechtigte hat grundsätzlich einen Titulierungsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen, der jedoch nur dann geltend gemacht werden sollte, wenn auch ein Titelbedürfnis besteht, also tatsächlich damit zu rechnen ist, dass der Unterhaltspflichtige entgegen seiner bisherigen Praxis den Unterhalt nicht mehr freiwillig zahlen wird.

Praxistipp