Das OLG München hat durch Beschluß vom 25.04.1994 - 20 W 1342/94 -, DAVorm 1994, 733 die Beschwerde des Beklagten auch unter Berücksichtigung des Umstandes zurückgewiesen, daß sich in dem Verfahren keine Anhaltspunkte ergaben, daß die Mutter des Kindes gerade um die gleiche Zeit, in der sie mit dem Beklagten Geschlechtsverkehr hatte, auch intime Kontakte zu anderen unbekannten Männern unterhielt.
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