1. Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 01. Juli 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 20. Juni 2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Ergänzungspflegerin K... K... wird für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 22. Februar 2017 bis 14. Februar 2019 Vergütung und Aufwendungsersatz gemäß §§ 1835, 1836 BGB aus der Staatskasse in Höhe von insgesamt 2.327,82 € erstattet.
Ihre weitergehenden Erstattungsanträge werden zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 1.400 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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