1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 15. Dezember 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 23. September 2020 (Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen rückständigen Getrenntlebensunterhalt in Höhe von insgesamt 5.180,58 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus
- seit dem 02.10.2019 auf 287,81 €
- seit dem 12.10.2019 auf 575,62 €
- seit dem 02.11.2019 auf 287,81 €
- seit dem 02.12.2019 auf 287,81 €
- seit dem 02.01.2020 auf 287,81 €
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