OLG Dresden - Beschluss vom 27.06.2016
20 UF 456/16
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1;
Fundstellen:
FuR 2017, 4
MDR 2016, 1456

Inhalt der gesetzlichen Regelung über den Umgang der Eltern mit einem minderjährigen KindRechtmäßigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

OLG Dresden, Beschluss vom 27.06.2016 - Aktenzeichen 20 UF 456/16

DRsp Nr. 2016/18549

Inhalt der gesetzlichen Regelung über den Umgang der Eltern mit einem minderjährigen Kind Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

Die gesetzlichen Vorschriften zum Kindesumgang sind nicht darauf gerichtet, eine (insbesondere im Hinblick auf die Betreuungszeiten) gleichberechtigte Teilhabe beider Eltern am Leben des Kindes sicherzustellen. Es gibt daher derzeit keine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells im Rahmen einer Umgangsregelung.

I. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Chemnitz vom 06./14.04.2016, 2 F 1470/15, abgeändert:

In Abänderung der von den Eltern am 20.01.2015 im Verfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Chemnitz, 2 F 1/15 eA, geschlossenen Umgangsvereinbarung wird der Umgang des Antragsgegners wie folgt geregelt:

Der Vater hat Umgang mit dem gemeinsamen Kind E. W., geboren am 26.03.2009, wie folgt:

1. Wochenenden

a) Der Vater hat Umgang an jedem Wochenende, dessen Sonntag in eine ungerade Woche fällt, von Donnerstag nach dem Hort bis Montag zum Hort, beginnend mit dem Wochenende vom 18. - 22.08.2016.

b) Der Vater holt E. vom Hort ab und bringt sie dorthin zurück.

2. Ferien

a) Der Vater hat Umgang