BGH - Beschluss vom 28.11.2018
XII ZB 217/17
Normen:
FamFG § 107 Abs. 1 S. 1-2; PStG § 36 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 und S. 4 Nr. 1; BGB § 1594 Abs. 2;
Fundstellen:
DNotZ 2019, 356
FamRB 2019, 89
FamRZ 2019, 371
FuR 2019, 233
MDR 2019, 230
NJW 2019, 931
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 11.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen III 204/16
KG, vom 04.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 W 447/16

Inzidente Prüfung der sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stellenden Vorfrage der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ausländischer Staatsangehöriger; Durchführung eines zulässigen Anerkennungsverfahrens i.R.e. Geburtseintrags für das betroffene in Ägypten geborene Kind

BGH, Beschluss vom 28.11.2018 - Aktenzeichen XII ZB 217/17

DRsp Nr. 2019/862

Inzidente Prüfung der sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stellenden Vorfrage der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ausländischer Staatsangehöriger; Durchführung eines zulässigen Anerkennungsverfahrens i.R.e. Geburtseintrags für das betroffene in Ägypten geborene Kind

Die sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stellende Vorfrage der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ausländischer Staatsangehöriger ist inzident zu prüfen. Die vorherige Durchführung eines zulässigen Anerkennungsverfahrens kann von den Beteiligten insoweit nicht verlangt werden.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 4. April 2017 wird zurückgewiesen.

Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Wert: 5.000 €

Normenkette:

FamFG § 107 Abs. 1 S. 1-2; PStG § 36 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 und S. 4 Nr. 1; BGB § 1594 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über den Geburtseintrag für das betroffene Kind, das im August 2011 in Ägypten geboren wurde.