BayObLG - 22.11.1988 (BReg 1 a Z 57/88) - DRsp Nr. 1992/6818
BayObLG, vom 22.11.1988 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 57/88
DRsp Nr. 1992/6818
»Ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterhaltsvereinbarung wirksam und damit unabänderbar geworden, so ist eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts auch dann unzulässig, wenn der Beschwerdeführer rügt, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden.«