AG Ansbach - Urteil vom 12.07.1994 (C 77/94) - DRsp Nr. 1997/5723
AG Ansbach, Urteil vom 12.07.1994 - Aktenzeichen C 77/94
DRsp Nr. 1997/5723
Ist ein Kind gegenüber einem Elternteil zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und verfügt es nicht über ausreichendes Einkommen, so hat es Grundbesitz, der von ihm nicht bewirtschaftet wird und aus dem es kein Einkommen erzielt, zu verwerten.