FNA : 2161-6
Fassung vom 23.07.2002
Inkrafttreten der Fassung: 01.04.2003
Zuletzt geändert durch:Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 09.04.2021 (BGBl. I S. 742)
Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Prüfungs- und Nachweispflicht § 3 Bekanntmachung der Vorschriften Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit § 4 Gaststätten § 5 Tanzveranstaltungen § 6 Spielhallen, Glücksspiele § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe § 8 Jugendgefährdende Orte § 9 Alkoholische Getränke § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien § 10 a Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes § 10 b Entwicklungsbeeinträchtigende Medien § 11 Filmveranstaltungen § 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen § 13 Bildschirmspielgeräte § 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen § 14 a Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen § 15 Jugendgefährdende Medien § 16 Landesrecht Abschnitt 4 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz § 17 Zuständige Bundesbehörde und Leitung § 17 a Aufgaben § 17 b Beirat § 18 Liste jugendgefährdender Medien § 19 Personelle Besetzung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien § 20 Vorschlagsberechtigte Verbände § 21 Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
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