Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Klägerin begehrt die erneute Zahlung einer Waisenrente.
Die am 21.3.1938 geborene Klägerin ist die Tochter des 1944 in der damaligen Sowjetunion an den Folgen einer Schädigung iS des § 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) gestorbenen B. P..
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