Keine Halbteilung des Kindergeldes, wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes nicht nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat
OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2001 - Aktenzeichen 3 UF 98/01
DRsp Nr. 2002/5865
Keine Halbteilung des Kindergeldes, wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes nicht nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat
»Lediglich wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes gar nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat, sondern lediglich der andere Elternteil, scheidet eine Halbteilung des Kindergeldes aus (im Anschluss an OLG Braunschweig in FamRZ 2000, 1246).«
Die Berufung des Beklagten ist zulässig, denn sie ist statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 511, 511 a, 516, 518, 519 ZPO).
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