KG - Beschluß vom 05.08.1968 (1 W 314/68) - DRsp Nr. 1996/16570
KG, Beschluß vom 05.08.1968 - Aktenzeichen 1 W 314/68
DRsp Nr. 1996/16570
In ausdehnender Anwendung des § 57 Abs. 1 Nr. 9FGG ist ein Beschwerderecht derjenigen Personen, die ein berechtigtes Interesse verfolgen, auch dann anzunehmen, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, welche die Sorge für die Person eines volljährigen, aber geschäftsunfähigen oder wegen geistigem Gebrechen unter Pflegschaft stehenden Pflegebefohlenen betrifft. Diese Personen bedürfen ihres Zustandes wegen den selben Schutz wie Kinder oder Mündel.