Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt

Autor: Dimmler

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Sabine Bach und Ludger Brucker haben sich getrennt. Die gemeinsamen Kinder Louis und Lotte leben bei Sabine. Ludger zahlt keinen Kindesunterhalt. Auf Nachfrage kann Sabine nur sehr unpräzise Angaben zu Ludgers Einkommen machen ("Hm, ich weiß nicht … vielleicht so 2.000 Euro … oder vielleicht 2.500 Euro ... Weihnachtsgeld? Hm, ich glaube schon … Urlaubsgeld? Weiß ich nicht …"). Sie meint allerdings zu wissen, dass es keine Schulden gibt; ob eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, weiß sie nicht.

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Wie präzise sind die Kenntnisse der Mandantin über das Einkommen des Gegners? Kann zumindest abgeschätzt werden, ob möglicherweise ein Mangelfall vorliegt?

Die vorliegende Mandatssituation ist auf den Fall zugeschnitten, dass die Mandantin wenig Informationen liefern kann. Deshalb erübrigt sich in diesen Fällen das Abarbeiten einer umfangreichen Checkliste. Das hier vorgeschlagene Vorgehen (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über den Mindestunterhalt) bringt gerade u.a. den Vorteil mit sich, dass über die allgemeinen Daten hinaus keine besonderen Informationen erforderlich sind.

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1. Problem: Keine Kenntnis über die Höhe des Einkommens des Pflichtigen

Unterhalt lässt sich nicht beziffern