DIE UNTERZEICHNERSTAATEN DIESES ÜBEREINKOMMENS - IN DEM WUNSCHE, gemeinsame Bestimmungen zur Regelung der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern festzulegen - HABEN BESCHLOSSEN, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schließen, und haben die folgenden Bestimmungen vereinbart:
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